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Qualität

Unser Betrieb steht für lückenlose und transparente Prozessabläufe und die Qualitätssicherung laut Din EN 1090-Norm – als starker Partner im Stahl- und Metallbau.

Din EN 1090

Tragende Stahl- und Aluminiumbauteile müssen extrem hohen Belastungen standhalten. Dies stellt enorme Anforderungen an die Qualität in der Herstellung dieser Bauteile – und genau dafür gibt es die EU-weit gültige Din EN 1090-Norm. Das konforme Arbeiten nach dieser Norm ist entscheidend, um eine CE-Kennzeichnung für tragende Stahl- und Aluminiumbauteile zu erhalten und damit im Markt wettbewerbsfähig zu sein. Unser Betrieb steht für lückenlose und transparente Prozessabläufe und die Qualitätssicherung laut Din EN 1090-Norm – als starker Partner im Stahl- und Metallbau.

Die Inhalte der Norm

Die Din EN 1090-Norm regelt sämtliche Qualitätsanforderungen für das Schmelzschweißen. Sie deckt alle Phasen der Herstellung ab – von der Fertigungsplanung und Untervergabe über die Lagerung und Prüfung von Grundstoffen und Zusätzen bis hin zur Rückverfolgbarkeit jedes Bauteils und der Qualitätssicherung.

Konkret geht es bei Din EN 1090 um die Überwachung und lückenlose Dokumentation folgender Punkte:

1. Anforderungen prüfen
Sämtliche Vorgaben und vertraglichen Anforderungen eines Auftrags müssen vom Hersteller geprüft werden. Damit soll sicher gestellt werden, dass sämtliche Prozessabläufe den Vorgaben der Din EN 1090-Norm entsprechen.

2. Technische Überprüfung
Mit der technischen Überprüfung wird sichergestellt, dass ein Hersteller tatsächlich über die Kompetenzen und Mittel für die Umsetzung der geforderten Aufgaben verfügt. Nur dann darf der Auftrag überhaupt angenommen werden.

3. Untervergabe
Sind im Rahmen eines Auftrags Untervergaben geplant, muss der Hersteller sicherstellen, dass der Unterlieferant sämtliche Anforderungen zum Projekt erhält. Dem Auftraggeber gegenüber steht jedoch der Hersteller als Auftragnehmer dafür ein, dass die fertigen Produkte den Vorgaben für das Erhalten einer CE-Kennzeichnung für tragende Stahl- und Aluminiumbauteile entsprechen. Kann er dies gewährleisten, so ist auch die Untervergabe an nicht-zertifizierte Unterlieferanten möglich.

4. Ausführendes Personal
Um eine normkonforme Produktion zu gewährleisten, muss ein Hersteller ausreichend kompetente Mitarbeiter haben. Dies umfasst sowohl Fachkräfte wie Schweißer und Bediener entsprechender Produktionsanlagen wie auch Verantwortliche im Projektmanagement und in der Produktionsüberwachung. Schweißer müssen eine Prüfbescheinigung nach EN ISO 9606-1 (beziehungsweise nach alter Norm EN 287-1) oder EN ISO 9606-2 (für Aluminium) nachweisen.

5. AufsichtspersonalDas Aufsichtspersonal für Schweiß- und andere Produktionsverfahren muss eine angemessene Qualifizierung mitbringen. Damit wird sichergestellt, dass die Verantwortlichen für sämtliche mit der Erfüllung der Din EN 1090 zusammenhängenden Fertigungsprozesse die notwendigen Kompetenzen haben.

6. Überwachungs- und Prüfpersonal
Ebenso wie die Verantwortlichen für die Schweißaufsicht, so müssen auch das Überwachungspersonal und die für die interne Qualitätsprüfung zuständigen Mitarbeiter nach ISO 3834-2 und ISO 3834-3 qualifiziert sein.

7. Produktions- und Prüfeinrichtungen
Um gemäß Din EN 1090-Norm produzieren zu können, müssen die Anlagen natürlich für diese Art der Produktion geeignet sein. Das umfasst sowohl Produktionsanlagen wie auch Prüfeinrichtungen. Ein Hersteller muss bei der Bewerbung um einen Auftrag nachweisen, dass seine Anlagen diese Anforderungen erfüllen. Ausschlaggebend ist dabei die Erfüllung der ISO-Normen 3834-2, 3834-3 und 3834-4.

8. Instandhaltung der Einrichtung
Nur regelmäßige Wartung und Pflege stellen sicher, dass die Anlagen eines Herstellers dauerhaft den Anforderungen gemäß EN 1090 genügen. Die Maßnahme für die Instandhaltung der Anlagen müssen umfangreich dokumentiert werden.

9. Beschreibung der Einrichtung
Als Hersteller ist es Pflicht, sämtliche Einrichtungen für die Fertigung gemäß Din EN 1090-Norm umfangreich zu dokumentieren. So können sich Auftraggeber und Außenstehende ein Bild von den vorhandenen Anlagen verschaffen.

10. Fertigungsplanung
Wer als Hersteller nach der Norm EN 1090 arbeitet, muss sich um eine belastbare Fertigungsplanung kümmern. Das bedeutet: Dokumentationsplanungen für den Projektablauf sowie Planungen zum Qualitätsmanagement müssen schon vor Fertigungsbeginn feststehen. Allerdings erlaubt diese Vorgabe einen gewissen Spielraum – schließlich müssen die Hersteller tragender Stahl- und Aluminiumbauteile in der Lage sein, auf Änderungen in den Kundenwünschen oder Projektvorgaben zu reagieren.

11. Arbeitsanweisung
Zum Thema Arbeitsanweisungen macht die Din EN 1090-Norm ebenfalls klare Vorgaben: Gefordert wird vom Hersteller die Erstellung von Arbeitsanweisungen für sämtliche Fertigungsprozesse. Dadurch soll gewährleistet werden, dass es in der Fertigung keine Fehlinterpretationen oder Missverständnisse geben kann.

12. Qualifizierung der Fertigungsprozesse
Vor dem Start eines Auftrages ist es laut Vorgabe der EU-Norm ebenfalls verpflichtend, sämtliche Fertigungsverfahren zu qualifizieren. Welche Standards dafür zum Einsatz kommen, hängt von der Art des Verfahrens ab. Diese Vorgabe dient der Qualitätssicherung. Speziell für das Schweißen gibt es sehr umfangreiche Regeln für die Qualifizierung, die meisten sind in der Normenreihe ISO 15610 – ISO 15614 festgelegt.

13. Losprüfung der Grundwerkstoffe
Beim Schweißen wird im Rahmen der Auftragsvergabe häufig auch eine Losprüfung der eingesetzten Werkstoffe gefordert. Die Vorgabe lautet dabei, dass die Werkstoffe und Zusätze den Anforderungen der Norm EN 13479 genügen müssen. In der Regel sollte jedoch eine lückenlose Dokumentation der Werkstoffqualität über mitgelieferte Bescheinigungen ausreichen, um die Qualität sicherzustellen.

14. Lagerung und Handhabung der Hilfsstoffe und Zusätze
Um der Beschädigung von Hilfs- und Zusatzstoffen während der Lagerung und Verarbeitung vorzubeugen, werden klare Vorgaben für das Handling dieser Stoffe gemacht. Dies ist wichtig, um beispielsweise das Eindringen von Feuchtigkeit beim Lagern zu verhindern und damit Korrosion vorzubeugen. Der Fertigungsbetrieb muss sicherstellen, dass er die für Konstruktions- und Herstellungsprozesse verwendeten Materialien gemäß den Vorgaben der Produkthersteller lagern und handhaben kann.

15. Lagerung der Grundwerkstoffe
Die für Fertigungsverfahren eingesetzten Werkstoffe müssen so gelagert werden, dass sie während des Lagerns nicht beschädigt oder verunreinigt werden können. Dabei sollte sich der verarbeitende Betrieb an den Vorgaben des Werkstoff-Herstellers orientieren. Der Hintergrund: Nur einwandfreie, unbeschädigte Werkstoffe ermöglichen eine hohe Qualität und Belastbarkeit der Endprodukte bei der Herstellung tragender Stahl- und Aluminiumbauteile.

16. Nachbehandlung
Sind Wärme-Nachbehandlungen im Rahmen des Herstellungsprozesses nötig, ist der Hersteller für deren Umsetzung verantwortlich. Er muss auch nachweisen, dass die für die Nachbehandlung genutzten Verfahren geeignet sind für die Materialien und Schweißverbindungen. Es ist wichtig, die konkreten Abläufe exakt zu beschreiben, beispielsweise bei einer Wärme-Nachbehandlung von Schweißnähten. Die Dokumentation erfolgt mittels einer werkseigenen Produktionskontrolle. Gleiches gilt für Nachbehandlungen im Rahmen des Korrosionsschutzes.

17. Überwachung und Prüfung bevor, während und nach den Fertigungsprozessen
An passenden Stellen eines jeden Herstellungsprozesses müssen Prüfungs- und Überwachungsabläufe eingeplant werden. Dies dient der Qualitätssicherung im laufenden Herstellungsprozess.

18. Mangelnde Übereinstimmung und Korrekturmaßnahmen
Häufig sind vor dem Umsetzen eines Projekts Anpassungen in Form von Reparaturen oder Korrekturmaßnahmen an Anlagen nötig. Damit werden Produktionsprozesse auf spezifische Projektvorgaben angepasst oder Mängel behoben. Diese Maßnahmen müssen umfassend dokumentiert werden.

19. Kalibrierungen und Validierung der Mess-, Überwachungs- und Prüfeinrichtungen
Überwachungseinrichtung, Mess- und Prüfstationen müssen kalibriert werden, um eine zuverlässige Qualitätskontrolle sicherzustellen. Diese Kalibrierung und die Validierung der Einstellung an solchen Stationen sind vom Hersteller zu leisten. Es werden dafür konkrete Pläne für Kontrollverfahren und Kalibrierungszeiträume erstellt.

20. Kennzeichnung während der Verarbeitung
Damit im kompletten Herstellungsprozess die Rückverfolgbarkeit gewährleistet ist, sind Dokumentations- und Kennzeichnungssysteme notwendig. Unter anderem zählen dazu die Kennzeichnung der Lage von Schweißnähten, der Schweißzusätze, der Fertigungspläne sowie der Lage von Reparaturen.

21. Rückverfolgbarkeit
Rückverfolgbarkeit laut Din EN 1090-Norm umfasst unter anderem die Dokumentation der Personen – also Schweißer und Bediener, die in der Herstellung zuständig waren. Ebenfalls zurück verfolgbar sein müssen die Schweißanweisungen. Gleiches gilt auch für spezielle Schweißnähte, die in automatischen Schweißanlagen gesetzt werden. In jedem Produktionsstadium muss sich zudem das Konstruktionsmaterial zurück verfolgen lassen und Elemente verschiedener Güte beim Stahlbau müssen einzeln gekennzeichnet werden.

22. Qualitätsaufzeichnung
Um die CE-Kennzeichnung für tragende Stahl- und Aluminiumbauteile zu erhalten, ist auch eine umfassende Qualitätskontrolle inklusive Dokumentation nötig. In den Qualitätsberichten werden z. B. Schweißanweisungen, Werkstoffprüfbescheinigungen, Instandhaltungs-Informationen, Angaben zu beteiligten Personen, Fertigungspläne und Informationen zu Prüfungen (zerstörend und zerstörungsfrei) aufgeführt.

Nutzen der Norm für den Kunden

Die Zusammenarbeit mit einem Stahlbau-Spezialisten, der nach den strengen Richtlinien der Din EN 1090-Norm arbeitet, hat für Auftraggeber viele Vorteile. Sie können sicher sein, absolut hochwertige, sichere und mängelfreie Produkte zu erhalten. Denn genau dies garantiert die lückenlose Umsetzung dieses zertifizierenden Qualitätsstandards im kompletten Produktionszyklus. Zudem ist das Arbeiten nach EN 1090 die Voraussetzung für eine CE-Kennzeichnung bei tragenden Stahl- und Aluminiumbauteile. Hinzu kommt, dass die Qualitätsnorm heute in der Regel der geforderte Standard in EU-weiten Ausschreibungsverfahren ist. Die Zusammenarbeit mit einem normkonform arbeitenden Stahl- und Metallbauer eröffnet Anbietern also deutlich mehr Möglichkeiten in der Bewerbung um Aufträge und im Vertrieb.

Sicherheit für unsere Kunden durch ständige Prozessoptimierung

In unseren transparenten Projektabläufen geben wir den Auftraggebern jederzeit gern einen umfassenden Einblick ins normkonforme Arbeiten unserer Anlagen laut EN 1090. Regelmäßige Audits durch die zuständige Zertifizierungsstelle geben unseren Kunden die Sicherheit, dass sämtliche Herstellungsprozesse gemäß dieser wichtigen Norm zur Fertigung tragender Stahl- und Aluminiumbauteile laufen. Doch wir setzen nicht nur auf die Bestätigung und Zertifizierung von unabhängiger Seite: Durch selbständige kontinuierliche Weiterentwicklung interner und externe Betriebsabläufe sichern wir auch proaktiv die Qualität unserer Produkte und Herstellungsprozesse.

Als zuverlässiger Partner für den Stahl- und Metallbau in höchster Güte lassen wir uns stets an den härtesten Standards messen.